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Michael Eilbacher
staatlich geprüfter Bautechniker
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Wärmeschutzmaßnahmen

Bei gutem Wärmeschutz werden nicht nur die Betriebskosten reduziert, sondern es wird auch die Umwelt geschont.

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt dabei bestimmte Anforderungen an den Mindestwärmeschutz, an die Einhaltung hygienischer und technischer Standards sowie an Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Folgende Ziele werden verfolgt:

  • Bautenschutz durch Vermeidung von Tauwasser
  • Sicherung von Hygiene und Gesundheit durch Vermeidung von Schwarzschimmel
  • Sicherung einer ausreichenden ganzjährigen thermischen Behaglichkeit
  • Reduzierung von Wärmeverlusten
  • Vermeidung von Energieaufwand zur Raumluftkonditionierung im Sommer

 

In der entsprechenden DIN-Norm werden Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden im Sommer und Winter gestellt. Diese betreffen die Bauteile der wärmetauschenden Hüllfläche, Wände und Decken zwischen fremd genutzten Räumen und solchen, die Wohneinheiten trennen.

 

Porenbeton ist als massiver Baustoff für seine gute Wärmedämmung bekannt. Wird gleichzeitig noch ein geeignetes Heizungssystem verwendet, so können die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung problemlos erfüllt werden.

 

Wärmeschutz

Das Kühlen von Gebäuden ist ca. viermal so teuer wie das Heizen.